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   BayObLG, 24.01.2002 - 3Z BR 3/02   

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https://dejure.org/2002,6603
BayObLG, 24.01.2002 - 3Z BR 3/02 (https://dejure.org/2002,6603)
BayObLG, Entscheidung vom 24.01.2002 - 3Z BR 3/02 (https://dejure.org/2002,6603)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 3Z BR 3/02 (https://dejure.org/2002,6603)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Geschäftswert; Grundbucheintragung; Zwangsversteigerung; Verkehrswert; Meistgebot

  • Judicialis

    KostO § 19; ; KostO § 60

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 19 § 60
    Geschäftswert für Grundbucheintragung des Erstehers eines zwangsversteigerten Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Passau - 2 T 147/01
  • BayObLG, 24.01.2002 - 3Z BR 3/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1366 (Ls.)
  • Rpfleger 2002, 382
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 17.01.1978 - BReg. 3 Z 90/75
    Auszug aus BayObLG, 24.01.2002 - 3Z BR 3/02
    aa) Der Großteil der Rechtsprechung wählt in diesem Falle den gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswert als Anhaltspunkt, wenn er höher als das Meistgebot ist (vgl. BayObLGZ 1978, 8/10, OLG Frankfurt JurBüro 1980, 1061/1062, LG Hannover NdsRpfl 1984, 121 und Rpfleger 1984, 333, LG Bielefeld Rpfleger 1985, 40, BayObLG …

    dd) Der Senat hält daran fest, dass der gemäß § 74a ZVG festgesetzte Verkehrswert, wenn er höher als das Meistgebot ist als Anhaltspunkt für die Bewertung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 KostO verlässlicher ist als das Meistgebot und diesem daher bei Fehlen zusätzlicher Anhaltspunkte, die Abweichungen rechtfertigen könnten, vorzuziehen ist (vgl. bereits BayObLGZ 1978, 8/10 ff.).

  • BayObLG, 06.12.2000 - 3Z BR 280/00

    Wertgebühren für Eintragungen im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2002 - 3Z BR 3/02
    Die Verfassungsmäßigkeit von Wertgebühren, zu denen die vom Beteiligten hier eingeforderten Gebühren zählen, hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 6.12.2000 (BayObLGZ 2000, 350/352 ff.) bejaht.
  • BayObLG, 22.04.1993 - 3Z BR 4/93

    Schätzung des Grundstückswerts nach § 19 Abs. 2 KostO

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2002 - 3Z BR 3/02
    Die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit unterliegt hingegen nicht der Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts (BayObLG JurBüro 1988, 91; BayObLGZ 1993, 173/176 ff.).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2004 - 20 W 62/04

    Geschäftswertbemessung im Zwangsversteigerungsverfahren: Grundbucheintragung des

    Dies entspricht, soweit ersichtlich, der einhelligen veröffentlichten obergerichtlichen Auffassung, nachdem auch das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 06.06.2002 (Rpfleger 2002, 592) sich dieser Auffassung angeschlossen hat (vgl. auch BayObLG Rpfleger 2002, 382 und Rpfleger 1996, 129; OLG Stuttgart Rpfleger 1991, 30 mit Anmerkung von Meyer-Stolte).

    Wie das BayObLG in seinem bereits zitierten Beschluss vom 24.01.2002 (Rpfleger 2002, 382, 383) zutreffend ausgeführt hat, ist die Mehrzahl der an dem Zwangsversteigerungsverfahren Beteiligten häufig nicht daran interessiert, dass der höchstmögliche Erlös erzielt wird.

  • OLG Naumburg, 28.02.2017 - 12 Wx 51/16

    Grundbuchverfahren: Bemessung des Geschäftswerts auf der Grundlage des im

    Die inzwischen einhellige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hält grundsätzlich den gemäß § 74a Abs. 5 ZVG vom Vollstreckungsgericht festgesetzten Verkehrswert für maßgeblich und das Meistgebot (hier allerdings nur 10.950,00 ?) allenfalls dann, wenn es über dem Verkehrswert liegt (z.B. OLG Düsseldorf, RPfleger 2002, 592; BeckRS 2006, 03254; KG, KGR Berlin, 2006, 783; RPfleger 2009, 532; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Juli 2004, 20 W 62/04, zitiert nach Juris; BayObLG, RPfleger 2002, 382; OLG Saarbrücken, FGPrax 2011, 38; OLG Karlsruhe, JurBüro 2016, 256; Hey'l, in: Korintenberg, a.a.O., Rdn. 24 zu KV Nr. 14110).

    Das können erhebliche allgemein- oder gerichtsbekannte zwischenzeitliche Veränderungen des Grundstücksmarktes sein, aber auch Veränderungen des Bewertungsobjekts oder ein erheblich abweichender, zeitnah auf dem freien Markt erlöster Kaufpreis sein (BayObLG, RPfleger 2002, 382).

  • OLG Naumburg, 27.02.2017 - 12 Wx 51/16

    Bestimmung des Geschäftswerts bei Weiterveräußerung eines im Wege der

    Die inzwischen einhellige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hält grundsätzlich den gemäß § 74a Abs. 5 ZVG vom Vollstreckungsgericht festgesetzten Verkehrswert für maßgeblich und das Meistgebot (hier allerdings nur 10.950,00 EUR) allenfalls dann, wenn es über dem Verkehrswert liegt (z.B. OLG Düsseldorf, RPfleger 2002, 592; BeckRS 2006, 03254; KG, KGR Berlin, 2006, 783; RPfleger 2009, 532; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Juli 2004, 20 W 62/04, zitiert nach Juris; BayObLG, RPfleger 2002, 382; OLG Saarbrücken, FGPrax 2011, 38 ; OLG Karlsruhe, JurBüro 2016, 256 ; Hey'l, in: Korintenberg, a.a.O., Rdn. 24 zu KV Nr. 14110).

    Das können erhebliche allgemein- oder gerichtsbekannte zwischenzeitliche Veränderungen des Grundstücksmarktes sein, aber auch Veränderungen des Bewertungsobjekts oder ein erheblich abweichender, zeitnah auf dem freien Markt erlöster Kaufpreis sein (BayObLG, RPfleger 2002, 382).

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2002 - 10 W 50/02

    Grundstückswert für Eintragung im Grundbuch nach Erwerb in der

    3 Z 115/85">RPfleger 1986, 158; JurBüro 1989, 1710; JurBüro 1996, 207 = RPfleger 1996, 129; Beschluss vom 24. Januar 2002, Az: 3 Z BR 3/02; OLG Celle KostRspr KostO § 60 Nr. 43 mit zustimmender Anmerkung Lappe; …
  • KG, 02.05.2006 - 1 W 109/05

    Grundbucheintragung: Geschäftswert für die Eintragung des Erstehers in der

    a) Der für die Grundbucheintragung des Erstehers eines zwangsversteigerten Grundstücks maßgebliche Geschäftswert ist nach den Vorschriften der §§ 18 Abs. 1, 19 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 KostO zu bestimmen (BayObLG, Rpfleger 2002, 382 f. m.w.N.).
  • OLG Jena, 03.05.2011 - 9 W 198/11

    Geschäftswert für die Eintragung des Erstehers aufgrund Zuschlagsbeschlusses

    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin errechnet sich die Gebühr auch nicht nach dem niedrigeren oder höheren Meistgebot, sondern grundsätzlich nach dem im Zwangsversteigerungsverfahren nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswert, wenn Wertänderungen seit der Erstellung des Gutachtens im Zwangsversteigerungsverfahren - wie hier - nicht ersichtlich sind (z.B. BayObLG, Beschluss v. 24.01.2002, Az.: 3Z BR 3/02; KG Beschluss v. 02.05.2006, Az.: 1 W 109/05; OLG Frankfurt, OLGR 2005, 108; OLG Düsseldorf, RPfleger 2002, 592).
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